Je mehr Asbest-Platten auf einem Dach in die Jahre kommen, umso brisanter werden sie für die Umwelt: Lösen sich bereits die ersten Fasern sollten Hausbesitzer dringend über eine Sanierung nachdecken. Zehn Tipps, was man unbedingt beachten sollte.
- Asbestplatten müssen fachgerecht entsorgt werden. Es gelten klare Vorschriften, ein Verstoß ist strafbar.
- Schutzkleidung und Atemschutz sind Pflicht für Mitarbeiter von Sanierungsunternehmen.
- Asbestprodukte sollen nur in verschlossenen Gebinden – sogenannten BigBags – entsorgt werden.
- Als besonders brisant gelten unbeschichtete Asbestplatten (wie beispielsweise heller Wellasbest) sowie beschädigte oder verwitterte Faserzementplatten.
- Die Reinigung von Asbestplatten auf dem Dach ist verboten, da mit dem Abwasser Giftstoffe ins Erdreich gelangen und Fasern beispielsweise beim Reinigen mit Hochdruck freigesetzt werden können. Umweltsündern drohen Geldstrafen.
- Die Gefahr der Freisetzung von Asbestfasern wächst mit dem Alter der verwendeten Dachplatten und der zunehmenden Verwitterung.
- Die Montage von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern mit asbesthaltigen Platten ist verboten. Bei der Montage könnten durch Beschädigungen oder Bohrungen an den Platten feinste Fasern in die Luft gelangen.
- Die Kosten für Abriss, Entsorgung und Neueindeckung sind unter bestimmten Voraussetzungen (Bescheinigung eines Sachverständigen) als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar.
- Der sinnvollste Schutz vor potenziellen Gesundheitsrisiken ist die Neueindeckung mit Naturmaterialien wie zum Beispiel Schiefer.
- Vor der Sanierung kommt die Beratung: Hausbesitzer werden mit Fördermitteln unterstützt, unter anderem mit einem Zuschuss von Rathscheck Schiefer und durch zinsgünstige Kredite.